Die Regelungen für die Berechnung von Überstunden im Bezug auf den Urlaub hängen von den jeweiligen arbeits- und tarifvertraglichen Bestimmungen ab. In der Regel werden Überstunden entweder auf den Urlaubsanspruch angerechnet oder mit einer Vergütung abgegolten.
Einige Arbeitsverträge oder Tarifverträge enthalten Klauseln, nach denen Überstunden automatisch auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden, solange der Arbeitnehmer diese nicht ablehnt oder dafür eine andere Vergütung verlangt. Andere Regelungen können vorsehen, dass Überstunden unabhängig von dem Urlaubsanspruch vergütet werden.
Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer sich über die Regelungen in seinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag im Klaren ist und sich gegebenenfalls über die Anrechnung von Überstunden auf den Urlaubsanspruch informiert, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.