In der Regel entscheidet der Arbeitgeber über den Zeitpunkt des Urlaubs eines Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer kann jedoch einen Wunschtermin für seinen Urlaub äußern und diesen mit dem Arbeitgeber besprechen.
Wenn es mehrere Arbeitnehmer im Unternehmen gibt, die den gleichen Urlaubszeitraum beantragen, kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber Prioritäten setzen muss, z.B. aufgrund von betrieblichen Belangen oder besonderen Umständen. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt als gewünscht nehmen muss.
Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaubswunsch rechtzeitig bei seinem Arbeitgeber anmeldet und offen für alternative Urlaubszeitpunkte ist, um eine reibungslose Organisation des Arbeitsablaufs zu ermöglichen.