Während der Probezeit haben Arbeitnehmer in der Regel ebenfalls einen Anspruch auf Urlaub. Die Höhe des Urlaubsanspruchs während der Probezeit kann jedoch von den arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen abweichen.
In einigen Fällen kann es vorgesehen sein, dass Arbeitnehmer während der Probezeit einen geringeren Urlaubsanspruch haben oder dass bestimmte Urlaubsansprüche erst nach Ablauf der Probezeit geltend gemacht werden können.
Es ist wichtig, dass sich Arbeitnehmer während der Probezeit über die Regelungen für den Urlaubsanspruch im Klaren sind und sich gegebenenfalls über die konkreten Bedingungen informieren, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Es ist zu beachten, dass eine Kündigung während der Probezeit in der Regel einfacher möglich ist als nach Ablauf der Probezeit und dass bestimmte Schutzvorschriften, die für Arbeitnehmer gelten, während der Probezeit nicht oder nur eingeschränkt anwendbar sein können.