Der Urlaubsanspruch bei befristeten Arbeitsverträgen richtet sich nach den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Nach diesem Gesetz hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub pro Kalenderjahr.
Für befristet beschäftigte Arbeitnehmer gilt dieser Anspruch ebenfalls, allerdings kann die Berechnung des Urlaubsanspruchs etwas komplexer sein, da sie sich auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses bezieht. In der Regel wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet, wobei man den Anspruch auf den Zeitraum des befristeten Arbeitsverhältnisses aufteilt.
Beipielhaft kann folgende Berechnung gezeigt werden:
- Schritt 1: Gesamtanspruch berechnen: bspw. 24 Werktage Urlaub pro Kalenderjahr
- Schritt 2: Anteil berechnen: Gesamtanspruch aus Schritt 1 / 12 Monate x Zahl der Monate, die das Arbeitsverhältnis dauert.
Zum Beispiel, wenn das befristete Arbeitsverhältnis 6 Monate dauert, würde der Urlaubsanspruch wie folgt berechnet:
- Gesamtanspruch: 24 Werktage x 1 Kalenderjahr = 24 Werktage
- Anteil: 24 Werktage / 12 Monate x 6 Monate = 12 Werktage
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in einigen Fällen auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen spezifischere Regelungen für befristet Beschäftigte vorsehen können. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall den Arbeitsvertrag prüfen zu lassen oder den zuständigen Personalbereich zu konsultieren.