Das genaue Verfahren für die Beantragung von Urlaub kann in den Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen geregelt sein. In der Regel muss der Urlaub jedoch rechtzeitig beantragt werden, um eine planbare Organisation des Arbeitsablaufs zu ermöglichen.
Einige Unternehmen haben festgelegte Fristen, innerhalb derer der Urlaub beantragt werden muss, z.B. ein oder zwei Monate im Voraus. Andere Unternehmen legen die Frist individuell fest oder vereinbaren sie mit dem Arbeitnehmer. Es ist auch möglich, dass die Beantragung von Urlaub elektronisch über ein internes System erfolgt.
Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer den Urlaub rechtzeitig beantragt, um sicherzustellen, dass er auch genehmigt wird und um die Planung des Arbeitsablaufs zu erleichtern.