In Deutschland wird der Mindestlohn durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) festgelegt. Das Gesetz wurde am 11. August 2014 verabschiedet und trat am 1. Januar 2015 in Kraft.
Die Höhe des Mindestlohns wird dabei von einer unabhängigen Kommission, der sogenannten Mindestlohnkommission, festgelegt. Die Kommission setzt sich aus je drei Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie einem neutralen Vorsitzenden zusammen.
Die Kommission prüft regelmäßig, ob eine Anpassung des Mindestlohns erforderlich ist und legt dabei verschiedene Faktoren wie die Entwicklung der Tariflöhne, die Konjunktur und die Beschäftigungsentwicklung zugrunde. Auf Basis dieser Prüfung beschließt die Kommission, ob eine Anpassung des Mindestlohns notwendig ist und in welcher Höhe diese erfolgen soll.