Grundsätzlich besteht in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, das Gehalt der Arbeitnehmer regelmäßig zu erhöhen. Die Entscheidung über eine Gehaltserhöhung liegt in der Regel allein beim Arbeitgeber.
Allerdings kann es im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag eine Regelung zur Gehaltserhöhung geben. In diesen Verträgen können beispielsweise automatische Gehaltserhöhungen oder regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen des Gehalts vereinbart sein.
Darüber hinaus kann der Arbeitgeber in Einzelfällen freiwillig eine Gehaltserhöhung anbieten, zum Beispiel als Anerkennung für gute Leistungen oder als Anpassung an eine gestiegene Arbeitsbelastung. Eine solche Gehaltserhöhung sollte dann im Rahmen eines Gesprächs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass Arbeitnehmer bei unangemessener oder ausbleibender Gehaltsentwicklung das Recht haben, sich an den Betriebsrat oder eine Gewerkschaft zu wenden oder gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.